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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH (AGB)

 

I. Allgemeines:

Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche aktuellen und zukünftigen Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH. Sie gelten insbesondere auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren hier genannten Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder sämtliche von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die von unseren Außendienstmitarbeitern und Handelsvertretern getroffen werden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

 

II. Lieferung, Gefahrübergang:

1. Wir liefern in die gesamte Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Gemeinschaft. Falls Bestellungen in unserem Webshop aufgegeben werden, beliefern wir nur den dafür registrierten und zugelassenen Kundenkreis. Für Bestellungen unter Euro 75,- netto Warenwert berechnen wir eine Service-Pauschale von Euro 10,- netto. Ziffer 2 bleibt unberührt.
Für die ordnungsgemäße Lieferung von Webshopbestellungen geben Sie stets den Straßennamen mit Hausnummer (Gebäudeteil) an, (keine Postfachnummer!) und wählen das Bestimmungsland aus, da sonst kein Versand gewährleistet werden kann. Ist eine Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir das Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Eine Bestellung gilt von uns erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden ist.
2. Die Lieferungen erfolgen stets ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sämtliche mit der Verpackung verbundenen Kosten, Fracht und Porto gehen zu Lasten des Käufers und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Sofern der Käufer es wünscht, schließen wir eine Transportversicherung auf seine Kosten ab.
3. Verweigert der Käufer zu Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so hat er die hierdurch entstehenden Kosten (mindestens jedoch pauschal Euro 20,-) und das Risiko des Rücktransportes zu tragen. Unsere sonstigen gesetzlichen Ansprüche, insbesondere wegen Annahmeverzugs des Käufers, bleiben unberührt.
4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des Gesamtlieferungsumfangs sind zulässig und berechtigen nicht zu Reklamationen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
5. Produktänderungen aufgrund von technischer Weiterentwicklung sind zulässig und können nicht reklamiert werden.
6. Zeichnungen und anderes technisches Informationsmaterial sind unter Vorbehalt erstellt und unterliegen keiner Gewähr von unserer Seite. Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder zum Nachbau verwendet werden. Bei Artikeln, die nach Kundenzeichnung gefertigt werden, übernimmt der Kunde bei Lieferung die Gewähr, dass wir hierdurch keine Rechte von Dritten verletzen und haftet für alle aus der Nichteinhaltung dieser Gewähr entstehenden Schäden.
7. Auf Abruf bestellte Ware muss spätestens nach 12 Monaten komplett abgenommen sein. Der Käufer hat mit Erteilung der Abrufbestellung die Abruftermine verbindlich anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Alle angegebenen Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sind unverbindlich und setzen zunächst die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Lieferzeiten verlängern sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung der Fertigung, Streiks, erheblichem Personalausfall, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder einem Zulieferer eintreten. Auch sind wir bei nicht verschuldeten Betriebsstörungen jeder Art, die unsere Lieferungen und Leistungen nicht nur kurzfristig und vorübergehend behindern, zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
9. Teillieferungen sind zulässig.

 

III. Bestellbestätigung und Lieferung bei Webshopeinkäufen:

1. Nachdem Sie Ihren Einkauf bei uns im Internet abgeschlossen haben, bekommen Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung per E-Mail mit einer Auftragsnummer übermittelt. Diese, vom System generierte Bestätigung Ihrer Bestellung ist keine Auftragsbestätigung! Eine Auftragsbestätigung bekommen Sie, wenn wir Sie als Kunde mit Kunden-Nummer angelegt haben und Sie ausdrücklich eine Auftragsbestätigung verlangen. Diese Auftragsbestätigung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen.
2. Die Lieferzeiten bei Webshopeinkäufen betragen im Durchschnitt 1 bis 3 Tage für am Lager vorrätige Artikel. Bei Nichtverfügbarkeit oder Lieferengpässen der Fertigung eines Artikels kann es zu einer Teillieferung* oder kurzen Lieferverzögerungen kommen. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Bestellung unbedingt mit, wenn Sie einen bestimmten Artikel ganz dringend benötigen und auf eine unverzügliche Teillieferung nicht verzichten können. Feste Liefertermine sind nur dann unter Vorbehalt verbindlich, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Ziffer II. 8. dieser AGB bleibt unberührt.
* Bei Teillieferungen, die durch die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die Versand- und Verpackungskosten für jede Teillieferung berechnet.

 

IV. Preise, Zahlung, Verzug:

1. Unsere Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden ges. MWSt. Unsere Preise gelten „ab Werk“.
2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Mit überschreitung dieses Zahlungsziels kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch uns bedarf.
3. Ab Verzugseintritt, also vom Tage der überschreitung des Zahlungszieles an, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB. Darüber hinaus behalten wir uns sämtliche weiteren gesetzlichen Rechte wegen des Verzuges vor, insbesondere das Recht zu Rücktritt und Schadensersatz.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.

 

V. Eigentumsvorbehalt:

1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
2. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Insbesondere ist eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung vorher nicht gestattet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur Höhe der Forderungen aus dem neuen Gegenstand vor. Verarbeitungen und Umbildungen der Sache durch den Käufer werden für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages (einschließlich MWSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt.

 

VI. Angebote, Nebenabreden:

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich mit einer Gültigkeit von 60 Tagen ab Abgabedatum. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ferner behalten wir uns an dem Angebot mit den dazugehörigen Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel, jederzeit und ohne besondere Anzeige eine änderung vorzunehmen.
3. Für alle angebotenen Artikel gelten die in unseren Verkaufsunterlagen angegebenen technischen Eigenschaften und Limits. Sofern nicht anders vermerkt, erfolgen alle Angebote unter der Prämisse, dass die Artikel ausschließlich bei Betriebsbedingungen eingesetzt werden, für die sie laut unseren aktuellsten Verkaufsunterlagen vorgesehen und geeignet sind.
4. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

VII. Mängelhaftung und Gesamthaftung:

1. Unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort ist diese mit Sorgfalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu prüfen. Unterbleibt die Prüfung, ist jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Mängel der Ware ausgeschlossen.
2. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich Einspruch erhoben hat. Sofern ein verdeckter Mangel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird, stehen dem Käufer keinerlei Gewährleistungsrechte zu.
3. Eine Gewährleistungspflicht unsererseits besteht nur dann, wenn uns bei Vertragsabschluss alle Betriebsbedingungen bekannt gemacht wurden. Die Gewährleistungspflicht setzt weiterhin voraus, dass die Produkte bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung sämtlicher technischer Eigenschaften und Limits gemäß den aktuellsten Verkaufsunterlagen eingesetzt werden, was vom Käufer sicherzustellen ist. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe sowie chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
4. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig Eingriffe an der Ware vornimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt.
5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6. Soweit sich nachstehend (Ziffer 7 – 10) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
7. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
8. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Ziffer 6 ausgeschlossen. Von einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Absichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
9. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
10. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6-8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt auch dann nicht, wenn wir für einen Körper- oder Gesundheitsschaden aus anderen Rechtsgründen haften. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 8 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zu Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VIII. Rücksendungen:

Rücksendungen werden nur dann angenommen, wenn diese vorab telefonisch angekündigt wurden und für den Empfänger kostenfrei sind. Unfrei gesendete Ware wird von uns nicht angenommen. Der Käufer ist für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung. Bei einer Rücksendung haftet die Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH weder für Beschädigung noch Verlust der Ware. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe bzw. Umtausch ausgeschlossen.

 

IX. Erfüllungsort:

Für beide Vertragsteile ist der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle sonstigen Rechte und Pflichten aus diesen AGB und aus dem Vertrag, dem diese AGB zugrunde liegen, unser Hauptsitz. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Schecklagen, ist für beide Teile Bochum. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen.

 

X. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit der AGB:

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts ausgeschlossen wird.
2. Die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, werden von uns beachtet.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit diese AGB oder der Vertrag, dem sie zugrunde liegen, Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

XI. Sonstiges:

Alle verwendeten Markennamen, Bilder, Zeichnungen und Filme sind Eigentum der Hersteller und werden nur zur eindeutigen Bezeichnung der Produkte verwendet.

Irrtum sowie Änderungen sind vorbehalten.

 

Stand: 01. Juli 2012

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